Der TV Wangen, TV Börtlingen und der TSV Bartenbach sind sich einig, nur gemeinsam ist man stark. Um das bereits vereinsübergreifende Gastspielrecht flexibler zu gestalten, gründeten die Vereine eine Spielgemeinschaft daes auch im Jugendbereich immer schwerer wird eine komplette Mannschaft für den Spielbetrieb zu stellen. Daraufhin hatten unter den Vereinen Gespräche über eine Zusammenlegung der Jugendmannschaften stattgefunden, was letztlich auch zu einem Ergebnis führte. Es musste nur noch ein Namen für die Spielgemeinschaft gefunden werden. Da alle Orte den Hohenstaufen im Blick haben, wurde aus der Spielgemeinschaft das „Handballteam Staufen“.
In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
In Sportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist (z. B. Ringen und Paartanz), sind jedoch möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.
Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe sind – auch im Breitensport – in allen Sportarten wieder zulässig. Untersagt sind – bis einschließlich 31. Juli Veranstaltungen mit über 100 Sportlerinnen und Sportlern und über 100 Zuschauerinnen und Zuschauern. Die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer kann unter bestimmten Bedingungen auf 250 erhöht werden (siehe CoronaVO Sport § 4 Abs. 3) – vom 1. August bis einschließlich 31. Oktober 2020 Veranstaltungen mit insgesamt 500 Sportlerinnen und Sportlern sowie Zuschauerinnen und Zuschauern (die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlerinnen und Sportlern und Zuschauerinnen und Zuschauern ist dem Veranstalter freigestellt).
Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
Die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten sind weiterhin einzuhalten.