2020-07-28 Handballvereine kooperieren im Jugendbereich

Neues Handball-Team Staufen gegründet

Der TV Wangen, TV Börtlingen und der TSV Bartenbach sind sich einig, nur gemeinsam ist man stark. Um das bereits vereinsübergreifende Gastspielrecht flexibler zu gestalten, gründeten die Vereine eine Spielgemeinschaft daes auch im Jugendbereich immer schwerer wird eine komplette Mannschaft für den Spielbetrieb zu stellen. Daraufhin hatten unter den Vereinen Gespräche über eine Zusammenlegung der Jugendmannschaften stattgefunden, was letztlich auch zu einem Ergebnis führte. Es musste nur noch ein Namen für die Spielgemeinschaft gefunden werden. Da alle Orte den Hohenstaufen im Blick haben, wurde aus der Spielgemeinschaft das „Handballteam Staufen“.

M.Müller

2020-07-01 TSV Hauptversammmlung 2020

Einladung

zur

ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 des

Turn- und Sportvereins Bartenbach 1897 e.V. gemäß § 10 der Satzung am Donnerstag, den 23.07.2020 

Turn- u. Festhalle, Lerchenberger 20, Bartenbach

Beginn: 19.00 Uhr

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Gedenken verstorbener Mitglieder
  3. Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung 2019 mit Aussprache
  4. Berichte des Vorstandes und der Abteilungen 2019 mit Aussprache
  5. Kassenbericht 2019 mit Aussprache
  6. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
  7. Wahlen (1. Vorsitzender, Beisitzer, Kassenprüfer, Handballabteilungsleiter)
  8. JSG HT Staufen  Info
  9. Behandlung von Anträgen

     (Anträge sind bis spätestens 16.07.2020  schriftlich

     an den 1. Vorsitzenden Manfred Müller einzureichen)

10. Verschiedenes

Für den Vorstand

Manfred Müller

2020-07-01 Corona: Betrieb von Sportstätten ab 1.Juli 2020

Ab 1.Juli treten weitere Lockerungen in Kraft.

Was ist neu?

  1. In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
  2. In Sportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist (z. B. Ringen und Paartanz), sind jedoch möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.
  3. Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe sind – auch im Breitensport – in allen Sportarten wieder zulässig. Untersagt sind
    – bis einschließlich 31. Juli Veranstaltungen mit über 100 Sportlerinnen und Sportlern und über 100 Zuschauerinnen und Zuschauern. Die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer kann unter bestimmten Bedingungen auf 250 erhöht werden (siehe CoronaVO Sport § 4 Abs. 3)
    – vom 1. August bis einschließlich 31. Oktober 2020 Veranstaltungen mit insgesamt 500 Sportlerinnen und Sportlern sowie Zuschauerinnen und Zuschauern (die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlerinnen und Sportlern und Zuschauerinnen und Zuschauern ist dem Veranstalter freigestellt).
  4. Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

Die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten sind weiterhin einzuhalten.

Corona VO Sportstätten BW: https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E90529976/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Artikelseiten%20KP-KM/1_FAQ_Corona/CoronaVO%20Sport%20vom%2025.%20Juni%202020.pdf